Aktuelle Rechtsprechung
I. Arbeitsgericht Trier
Urteil vom 24.06.2009:
Treuwidrigkeit einer Kündigung im Kleinbetrieb
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Obwohl im Kleinbetrieb gemäß § 23 KSchG allgemeiner Kündigungsschutz grundsätzlich nicht besteht, so kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung trotzdem wegen Treuwidrigkeit unwirksam sein. Nach den hier vom Arbeitgeber vorgetragenen Kündigungsgründen stellten diese sich in diesem Fall für das Gericht als nicht einleuchtend und als sachfremde Erwägungen dar.
Urteil vom 24.01.2007:
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung bei Nichterscheinen nach Elternzeit
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Die Klägerin erschien nach mehrjähriger Arbeitsunterbrechung mehrere Wochen lang nicht auf Ihrer Arbeitsstelle. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht ohne vorherige Abmahnung oder
zumindest Arbeitsaufforderung ohne weiteres gekündigt werden darf und erklärte die Kündigung für unwirksam.
Urteil vom 18.03.2009:
Vergütungsansprüche bei betriebsratsbedingter Abwesenheit
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Die beklagte Arbeitgeberin hatte dem Kläger, Betriebsratsvorsitzender, seine Vergütung gekürzt, weil dieser ihrer Meinung nach nicht erforderliche Betriebsratsarbeit durchgeführt hat anstatt im Betrieb seine geschuldeten Arbeitsleistung zu erbringen. Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, welche Tätigkeiten zur erforderlichen Betriebsratsarbeit gehören.
Urteil vom 04.03.2009:
Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Nachwirkung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages Einzelhandes Rheinland-Pfalz
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Die Kläger war seit den 70er Jahren in einer Firma des Einzelhandels beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Tarifvertrag über Sonderleistungen in der Zeit von 1999-2003 aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden. Wegen fehlender anderslautender Vereinbarung wirkte der Tarifvertrag gemäß § 4 Abs. 5 TVG weiter. Das Gericht erklärt sich des Weiteren zu der Ausschlussfrist des § 16 MTV und der beinhalteten Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bekanntgabe der Geltung der tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sozialgericht Trier
Verfahren zum Arbeitslosengeld II - Hartz IV
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Es werden unlängst geführte Verfahren vorgestellt, in denen es sich um folgenden Themen drehte:
- Berufsausbildung und ALG II
- Anrechnung des Einkommens der Kinder
- Sanktion wegen zu schnellem Verbrauch von erhaltenen Leistungen
III. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 29.01.2009:
Erlöschen von Urlaub bei schwangerschaftsbedingtem Beschäftigungsverbot?
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Die Klägerin wurde von ihrem Arbeitgeber während der Schwangerschaft aufgrund eines besonderen Beschäftigungsverbot gemäß § 4 MuSchG freigestellt. Nach der Geburt und dem Mutterschutz nach § 3 MuSchG wurde die Klägerin ebenfalls freigestellt, diesmal allerdings unter Anrechnung von Urlaub. Gleichzeitig wurde sie gekündigt. Die Klägerin begehrte Urlaubsabgeltung für den noch offen stehenden Urlaub. Das Gericht hat festgestellt, dass der Urlaub aus der Zeit vor der Schwangerschaft nicht nach den üblichen Regeln verfallen ist, da er gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG übertragen worden ist. Diese Vorschrift gehe den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes vor.
IV. Landesarbeitsgericht Saarland
Beschluss vom 11.02.2009:
Interne Stellenausschreibungen –
Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Die Arbeitgeber hat mehrfach Stellen ausgeschrieben, die sie ausschließlich mit MitarbeiterInnen besetzten wollte, die der tariflichen Gehaltsgruppe 1, 1. Jahr, entsprechen. Der Betriebsrat nahm die Arbeitgeber auf Unterlassung dieser Stellenausschreibungen in Anspruch. Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitgeberin gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt und hat dem Betriebsrat damit Recht gegeben.
V. Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 26. März 2009:
Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Spielbankmitarbeiters
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Das Landesarbeitsgericht stellte im Urteil fest, dass der Kläger zwar seine vertraglichen Verpflichtungen zur Rücksichtnahme verletzt habe und diese Verletzung auch zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führte, jedoch die stets vorzunehmende Interessensabwägung zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung führe. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass das vorangegangene Urteil nicht zu beanstanden sei.
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